Rechtliches
Artikel § 33 der REACH-Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. REACH), ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat.
Artikel § 33: Weitergabe von Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen
Die Husqvarna Group informiert über Substanzen, die von der Europäischen Chemikalienagentur als zulassungspflichtige Stoffe (die sogenannte Kandidatenliste) eingestuft wurden, mit einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % in den Erzeugnissen.
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