Mein Automower®-Mähroboter wurde gestohlen. Was muss ich tun?
Wenn Ihr Automower®-Mähroboter gestohlen wurde, empfehlen wir, dies der Polizei, Ihrem Händler vor Ort und Ihrer Hausratversicherung zu melden.
Melden Sie den Diebstahl der Polizei
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Notieren Sie sich das Aktenzeichen Ihrer Anzeige.
Melden Sie den Diebstahl Ihrem Händler vor Ort
Damit Husqvarna erfährt, dass Ihr Gerät gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl Ihrem Händler vor Ort melden.
Ihr Händler wird Sie nach folgenden Informationen fragen:
- Seriennummer
- Gerätemodell
- Datum, an dem das Gerät abhandengekommen ist
- Fehlen sowohl der Mähroboter als auch die Ladestation, oder fehlt nur der Mähroboter?
- Aktenzeichen der Strafanzeige
Falls ein Kunde mit einem als gestohlen gemeldeten Gerät einen Händler aufsucht, verlangt der Händler die Vorlage eines Kauf- oder Eigentumsnachweises und kontaktiert bei Bedarf die Polizei.
Wenden Sie sich an den Anbieter Ihrer Hausratversicherung
Bei vielen Hausratversicherungen werden Mähroboter standardmäßig abgedeckt.
Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um zu erfahren, ob Ihr Mähroboter versichert ist und ob Sie eine Entschädigung für den Schaden erhalten können.
Mein Automower®-Mähroboter wurde gestohlen. Was muss ich tun?
Wenn Ihr Automower®-Mähroboter gestohlen wurde, empfehlen wir, dies der Polizei, Ihrem Händler vor Ort und Ihrer Hausratversicherung zu melden.
Melden Sie den Diebstahl der Polizei
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Notieren Sie sich das Aktenzeichen Ihrer Anzeige.
Melden Sie den Diebstahl Ihrem Händler vor Ort
Damit Husqvarna erfährt, dass Ihr Gerät gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl Ihrem Händler vor Ort melden.
Ihr Händler wird Sie nach folgenden Informationen fragen:
- Seriennummer
- Gerätemodell
- Datum, an dem das Gerät abhandengekommen ist
- Fehlen sowohl der Mähroboter als auch die Ladestation, oder fehlt nur der Mähroboter?
- Aktenzeichen der Strafanzeige
Falls ein Kunde mit einem als gestohlen gemeldeten Gerät einen Händler aufsucht, verlangt der Händler die Vorlage eines Kauf- oder Eigentumsnachweises und kontaktiert bei Bedarf die Polizei.
Wenden Sie sich an den Anbieter Ihrer Hausratversicherung
Bei vielen Hausratversicherungen werden Mähroboter standardmäßig abgedeckt.
Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um zu erfahren, ob Ihr Mähroboter versichert ist und ob Sie eine Entschädigung für den Schaden erhalten können.