Husqvarna Lease Plus Versicherungspolice
Versicherungsnehmer der Versicherung wäre Husqvarna Commercial Solutions (HCS) als Eigentümer der finanzierten Geräte.
Vorteile der Versicherung
Die Versicherung deckt Sachschäden oder den Verlust versicherter Geräte durch plötzliche und unvorhergesehene exogene Ereignisse wie Feuer, Blitzeinschlag, Wasserschäden, Diebstahl, Vandalismus und Unfälle ab.
- Bei Verlust oder Totalschaden leistet die Versicherung Ersatz durch Reparatur oder ein gleichwertiges Neugerät.
- Schnelle Bearbeitung des Antrags: Der Antrag wird schnell und effizient bearbeitet, sodass Sie das Gerät so bald wie möglich wieder verwenden können.
- Geringe Selbstbeteiligung: Bei angemessener Pflege wird der Schaden mit einer geringen Selbstbeteiligung vergütet.
KOSTEN FÜR ORIGINALAUSRÜSTUNG | SELBSTBETEILIGUNG |
0 - 20.000 SEK | 500 SEK |
20.001 - 50.000 SEK | 1.000 SEK |
50.001 - 100.000 SEK | 2.000 SEK |
über 100.000 SEK | 5.000 SEK |
HINWEIS: Die Selbstbeteiligungen werden nur in SEK angegeben und für jeden spezifischen Versicherungsfall in die lokale Währung umgerechnet. Daher und aufgrund des sinkenden Werts der schwedischen Krone ist es am besten, dass jeder Markt die Selbstbeteiligung auf Basis der SEK berechnet.
Gültigkeit der Versicherung
Die Versicherung ist ab dem Datum wirksam, an dem das Gerät an den Leasingnehmer geliefert wurde, jedoch spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer die Haftung für das Gerät übernimmt.
Die Versicherung erlischt, wenn der im Finanzierungsvertrag festgelegte Vertragszeitraum abläuft oder wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.
Umfang der Versicherung
Die Versicherung deckt Sachschäden oder den Verlust des versicherten Geräts durch ein plötzliches und unvorhergesehenes exogenes Ereignis ab, das zu einer Wertminderung oder einem Verlust des Geräts führt.
Voraussetzungen für Schadensersatz
Schadensersatz wird nur gewährt, wenn Zeitpunkt, Ort und Verlauf der Ereignisse festgelegt werden können und wenn Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Geräts und zur Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls stehen.
Im Falle einer Beschädigung wird das Gerät repariert oder, falls es für unbrauchbar erklärt wird, ersetzt.
Ausnahmen
Schadensersatz wird nicht gewährt bei:
- Schäden, die aus einer Störung am Gerät bestehen oder resultieren, die wiederum auf interne Ursachen oder Konstruktions-, Material- oder Herstellungsmängel zurückzuführen ist.
- Falls es sich um Schäden oder Störungen handelt, die unter die normale Werksgarantie fallen, wird dies durch den normalen Lease Plus-Vertrag abgedeckt.
- Beschädigung oder Verlust durch Betrug oder andere Eigentumsdelikte.
- Geringfügige Schäden (Kratzer usw.), die die Verwendbarkeit des Geräts nicht beeinträchtigen oder durch normale Wartung oder Anpassungen beseitigt werden können.
- Schäden, die aus oder infolge von Verschleiß, Korrosion, Beschichtung, unsachgemäßer Handhabung, falscher Installation oder vernachlässigter Wartung resultieren, z. B. durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung des Geräts.
Besondere Bedingungen bei Diebstahl
- Wird das Gerät vorübergehend in einem Kofferraum oder einem anderen verschlossenen Innenraum eines Fahrzeugs gelassen, muss das Alarmsystem des Fahrzeugs aktiviert sein.
- Wenn Sie das Gerät auf dem Grundstück oder im Garten lassen, müssen alle Zugänge verriegelt und gesichert sein, und das Gerät muss außer Sichtweite aufbewahrt werden. Diebstahl ist nur dann durch die Versicherung abgedeckt, wenn ein Einbruch nachgewiesen werden kann (Letzteres gilt nicht für Mähroboter).
- Das Gerät darf auf oder in öffentlichen Räumen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Selbstbeteiligung
Die Beträge in der obigen Tabelle beziehen sich auf die Landeswährung des jeweiligen Landes.
Die Selbstbeteiligung gilt, wenn nicht anderweitig in der Vereinbarung festgelegt.